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Atmosphärisches Wochenbuch

Cocker, Lil B, und "Gehör"

Matthias Ohler am 15.08.2011

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Die Uhr tickt für die Musikindustrie. Nicht nur, daß sie durchs Internet immer am Jammern gehalten wird - jetzt kommt die Zeit, da viele Musikerinnen und Musiker ihre alten copyrights wieder einfordern werden. Das US-Gesetz der "termination rights" aus den siebziger Jahren sieht vor, daß Musikkünstler für Werke, die 1978 oder später publiziert wurden, ihre Rechte zurück haben können.

http://www.nytimes.com/2011/08/16/arts/music/springsteen-and-others-soon-eligible-to-recover-song-rights.html?pagewanted=1&_r=1&hp

Für wen auch immer diese Nachricht beunruhigend oder jammervoll sein mag, spezialisierte Anwaltskanzleien dürfte sie optimistisch stimmen. Und wir werden viel Neues lernen können darüber, wem eigentlich nach Ansicht von wem das "gehört", was uns um und in die Ohren und anderen Sinne saust. Und inwiefern das überhaupt Sinn macht. Joe Cocker musste in dieser Hinsicht bei einer seiner frühen Touren bittere Erfahrungnen machen, als er den entsprechenden Vertrag nach dem Genuss meherere Flaschen Whiskey unterschrieben hatte.

Die Möglichkeiten des Internet führen auch dazu, daß immer mehr performer merken, daß sie die Zwischenticker für die hardware nicht mehr in dem Sinne benötigen wie zu den Zeiten, als es keine anderen Möglichkeiten gab, Hörer und Kucker zu finden als eben über diesen Weg dieser Datenträger. Prominentes Beispiel: Lil B alias Brandon McCartney, der social-media-user par excellence.

Die Anbieter der Plattformen und Endgeräte werden allerdings benötigt. Hoffen wir, daß eher die Entmachtungschancen genutzt werden können als die neuen Ermächtigungschancen. Allein, die Hoffnung ist dünn. In Bayreuth scheint da alles geklärt.

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